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   OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - VII-Verg 2/19   

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https://dejure.org/2020,3550
OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - VII-Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,3550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2020 - VII-Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,3550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - VII-Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,3550)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Ob und inwieweit der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und er das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34).

    Soll, wie hier, neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt werden, kann der Vertrag jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder (Aufwands-)Entschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10).

    Es bedarf stets einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Gesamtschau (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 33 ff.; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2019, Verg 16/19 - juris, Rn. 40), wobei nach der Rechtsprechung des Senats eine Kostendeckung von mindestens 50 % durch den Auftragnehmer ein Indiz für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sein kann (Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10 - juris, Rn. 68, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 82).

    Vielmehr ist das Nachschieben von Gründen im Vergabenachprüfungsverfahren aus Gründen des Beschleunigungsgrundsatz zuzulassen, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für eine Manipulation vorliegen und die Transparenz des Vergabeverfahrens gesichert ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 73).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Die Bestimmung der zur Intervention, das heißt zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Personenverkehr, zuständigen Behörde obliegt unionsrechtlich allein den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1971 - 51-54/71, Slg. 1971, 1115 Rn. 3/4; BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 26).

    Dies schließt die Befugnis zur Direktvergabe im Wege eines Inhouse-Geschäfts mit ein (hiervon geht ohne ausdrückliche Erwähnung auch der BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 24 ff., aus).

    Die Antragsgegnerin hat die Eigenschaft als zuständige Behörde für die Auftragsvergabe nicht dadurch verloren, dass sie bestimmte Aufgaben wie die Bestimmung der Tarife oder Beförderungsbedingungen durch den W. erfüllen lässt (BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 25).

    Direktvergaben für den öffentlichen Busverkehr sind öffentliche Dienstleistungsaufträge, für die Art. 5 Abs. 1 S. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 gilt, ungeachtet, ob diese durch den Abschluss eines Vertrages oder - wie hier - durch rechtverbindlichen Akt einer gesellschaftsrechtlichen Weisung erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Diese Vergaberechtsverstöße bleiben folgenlos, weil die Antragstellerin nicht dargetan hat, dass ihr hierdurch ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 GWB droht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019, XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist der Senat nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

    In einem solchen Fall besteht kein Grund, eine Direktvergabe alleine deshalb auszuschließen, weil der "Unterauftragnehmer" den Großteil der Leistungen erbringt, und nicht der unmittelbar beauftragte interne Betreiber (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2017, VII-Verg 51/16 - Rn. 17 und Stellungnahme der EU-Kommission in der Rechtssache C-253/18 vom 20. Juli 2018, sj.a(2018)4343180 WM.hg, Rn. 11-12 beide betreffend die Auslegung von Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 S. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007; Otting/Olgemöller/Tresse in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2017, § 70 Rn. 63).

    Die ursprünglich bestehenden Zweifel des Senats hinsichtlich der Auslegung des Eigenerbringungsgebots in Art. 5 Abs. 2 UAbs. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007 - die Auslegungsfrage stellt sich in der gleichen Weise bei der Anwendung der insoweit wortgleichen Vorschrift des Art. 4 Abs. 7 S. 2 der Verordnung - sind nach Abschluss zweier Vorabentscheidungsersuchen ausgeräumt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2017, VII-Verg 51/16, Vorlagefrage 3, und vom 8. März 2018, VII-Verg 26/17).

    Die von der Antragstellerin hilfsweise erhobenen Unterlassungsansprüche wegen vermeintlicher Verstöße gegen das EU-Beihilfenrecht sind im Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2011, VII-Verg 6/11 - juris, Rn. 55; vgl. auch Fehling in Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 8a Rn. 81).

    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).

    Es bedarf stets einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Gesamtschau (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 33 ff.; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2019, Verg 16/19 - juris, Rn. 40), wobei nach der Rechtsprechung des Senats eine Kostendeckung von mindestens 50 % durch den Auftragnehmer ein Indiz für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sein kann (Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10 - juris, Rn. 68, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 82).

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).

  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    die Sache dem Bundesgerichtshof nach § 179 Abs. 2 S. 1 GWB wegen beabsichtigten Abweichungen vom Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 14. Oktober 2019 (Verg 16/19) vorzulegen;.

    Zudem regt sie an, die Sache im Wege der Divergenzvorlage dem Bundesgerichtshof wegen Abweichens von dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 14. Oktober 2019 (Verg 16/19) sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung über die Auslegung von Art. 5 Abs. 4 und Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 vorzulegen.

    Es bedarf stets einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Gesamtschau (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 33 ff.; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2019, Verg 16/19 - juris, Rn. 40), wobei nach der Rechtsprechung des Senats eine Kostendeckung von mindestens 50 % durch den Auftragnehmer ein Indiz für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sein kann (Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10 - juris, Rn. 68, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 82).

    Da der Senat nicht von den vom Oberlandesgericht München (Beschluss vom 14. Oktober 2019, Verg 16/19) aufgestellten Anforderungen an die Vergabedokumentation abweicht, besteht kein Anlass für die von der Antragstellerin angeregte Divergenzvorlage (§ 179 Abs. 2 S. 1 GWB) an den Bundesgerichtshof.

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 62).

    Aus diesem Grund liegt auch keine Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG vor, weil ein Eingriff - ungeachtet der Frage, ob der Schutzbereich dieses Grundrechts eröffnet ist - jedenfalls durch die gesetzlich zulässige Inhouse-Vergabe gerechtfertigt wäre (OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 246).

    Ein Verstoß gegen das in § 97 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB niedergelegte und auf Landesebene in § 3 Abs. 6 TVgG NRW konkretisierte Gebot, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mittelständische Interessen zu berücksichtigen und Leistungen aufgeteilt nach Losen zu vergeben, liegt ebenfalls nicht vor, weil diese Vorschriften bei einer vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe gerade keine Anwendung finden (OLG München, Beschluss vom 31. März 2016, Verg 14/15 - juris, Rn. 257 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Oktober 2016, VI-U (Kart) 2/16 - juris, Rn. 73).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.

    Allerdings haben sich im Anschluss an die Vorlage der Generalanwalt C. in seinem Schlussantrag vom 13. September 2018 (verb. Rs. C-266/17 und C-267/17), die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme vom 20. Juli 2018 sowie Stimmen in der Literatur (Lenz/Jürschik, Der Nahverkehr 3/2018, S. 44; Oebbecke, NVwZ 2019, 16) der vom Senat als vorzugswürdig angesehenen Auslegung der Verordnung angeschlossen, so dass die ursprünglichen Zweifel nicht mehr fortbestehen.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Soll, wie hier, neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt werden, kann der Vertrag jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder (Aufwands-)Entschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10).

    Es bedarf stets einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Gesamtschau (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10 - juris, Rn. 33 ff.; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2019, Verg 16/19 - juris, Rn. 40), wobei nach der Rechtsprechung des Senats eine Kostendeckung von mindestens 50 % durch den Auftragnehmer ein Indiz für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sein kann (Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10 - juris, Rn. 68, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10 - juris, Rn. 82).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 8. Mai 2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.

    In einem solchen Fall besteht kein Grund, eine Direktvergabe alleine deshalb auszuschließen, weil der "Unterauftragnehmer" den Großteil der Leistungen erbringt, und nicht der unmittelbar beauftragte interne Betreiber (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2017, VII-Verg 51/16 - Rn. 17 und Stellungnahme der EU-Kommission in der Rechtssache C-253/18 vom 20. Juli 2018, sj.a(2018)4343180 WM.hg, Rn. 11-12 beide betreffend die Auslegung von Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 S. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007; Otting/Olgemöller/Tresse in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2017, § 70 Rn. 63).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
    Ob und inwieweit der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und er das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34).

    Soll, wie hier, neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt werden, kann der Vertrag jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder (Aufwands-)Entschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10).

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06

    NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2016 - U (Kart) 2/16

    Wirksamkeit der Änderung von Satzungsbestimmungen eines vertikalen

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17

    Interner Betreiber ist nur Minderheitsgesellschafter: Direktvergabe zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - Verg 24/02

    Beiladung von Unternehmen im Nachprüfungs-Beschwerde-Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 43/18

    Nachprüfungsverfahren: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn genehmigt

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 14/00

    Beiladung von Unternehmen im Beschwerdeverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 9 A 254/15

    Erhebung von Abfallgebühren sowie Zulässigkeit der Aufgabenverteilung durch

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG (Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 1/19, VII-Verg 2/19, VII-Verg 26/17 und VII-Verg 27/17, sowie vom 18. Dezember 2019, VII-Verg 16/16).

    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 1/19, VII-Verg 2/19 und VII-Verg 26/17).

    Kann eine Direktvergabe an einen internen Betreiber - wie hier von der Antragstellerin behauptet - mangels gesicherter Finanzierung nicht wie vom öffentlichen Auftraggeber ursprünglich geplant abgeschlossen werden, werden allenfalls Rechte des internen Betreibers und des öffentlichen Auftraggebers selbst berührt (Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2020, VII-Verg 1/19, VII-Verg 2/19 und VII-Verg 26/17).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Ob Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 teleologisch zu reduzieren ist - so der Senat im Beschluss vom 19. Februar 2020 (VII-Verg 2/19) - und ein Unterauftrag im Sinne dieser Vorschrift deshalb nicht vorliegt, weil dieser im Wege einer Inhouse Vergabe nach § 108 GWB vergeben wird und aus diesem Grund - so die Auffassung der Antragsgegnerin - die Leistungen der Beigeladenen zu 2) der Beigeladenen zu 1) zuzurechnen sind, kann offenbleiben.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Diese Anforderung enthält in Verfahren einer Direktvergabe jedoch keinen bieterschützenden Charakter (Senatsbeschlüsse vom 19.02.2020 - VII-Verg 1/19, VII-Verg 2/19 und VII-Verg 26/17).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019 - Verg 36/18 - Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021, a.a.O.).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019, a.a.O.; Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021 - Verg 9/21 -).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20487
OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,20487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2020 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,20487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2020,20487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Partei ist informiert: Kein gerichtlicher Hinweis erforderlich! (VPR 2020, 193)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Dementsprechend beschränkt § 165 GWB das Akteneinsichtsrecht zur Wahrung der kollidierenden Berufsfreiheit von Wettbewerbern in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006, 1 BvR 2087/03) auf die zur Durchsetzung subjektiver Rechte erforderlichen Aktenbestandteile.
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Missachtung der richterlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, wenn die betroffene Partei - wie hier - durch eingehenden und offenbar von ihr auch verstandenen Vortrag der Gegenseite zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007, IX ZR 207/05).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Nur, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht eingeht, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015, 2 BvR 1493/11 - juris, Rn. 45).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts ergibt sich aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2015, 1 BvR 2314/12 - juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Ein Gericht verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (BVerfGE 84, 188, 190).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Das Grundgesetz sichert das rechtliche Gehör im gerichtlichen Verfahren durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht schranklos (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018, 2 BvR 745/18 - juris, Rn. 36 ff.).
  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZB 120/19

    Qualifizierung der Auftragsvergabe als Inhouse-Geschäft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2020 - Verg 2/19
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020, XIII ZB 120/19).
  • ArbG Halle, 23.11.2020 - 8 Ca 1531/20

    Vertretungsbefristung - Befristungskette

    Hinweise des Prozessgegners lassen gerichtliche Hinweispflichten nämlich immer dann entfallen, wenn die Partei durch eingehenden Vortrag der Gegenpartei zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet worden ist (BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - IX ZR 207/05, Rn. 1 f. m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.05.2020 - Verg 2/19, Rn. 14, jew. juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35264
OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2019,35264)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2019 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2019,35264)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - Verg 2/19 (https://dejure.org/2019,35264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Kein Rechtsverlust bei verspätetem Hinweis auf gewerbliche Schutzrechte

  • rechtsportal.de

    Brandschutzkleidung; Gebrauchsmuster; Wertungskriterien; Präklusion; Transparenz; Leistungsbeschreibung; Schnittmuster; Treu und Glauben; Gleichbehandlungsgebot; Ausschluss

  • rechtsportal.de

    GWB § 171 ; GWB § 172
    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online

    Welche Folgen hat ein fehlender Hinweis auf gewerbliche Schutzrechte?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Folgen hat ein fehlender Hinweis auf gewerbliche Schutzrechte? (VPR 2020, 23)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 09.03.2018 - Verg 10/17

    Umfang der Ermessensausübung bei der Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Die in der Leistungsbeschreibung getroffenen Festlegungen zum Auftragsgegenstand müssen willkür- und diskriminierungsfrei erfolgen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 7. Juni 2017, Verg 53/16, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, juris Rn. 48).

    Eine weitere Beschränkung enthält § 31 Abs. 6 VgV für hersteller- und produktbezogene Leistungsspezifikationen, die einer besonderen Rechtfertigung bedürfen (Senatsbeschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, juris Rn. 48).

    Zwar führt nicht jeder Dokumentationsmangel dazu, dass eine Wiederholung der betreffenden Verfahrensabschnitte anzuordnen ist (Senatsbeschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, juris Rn. 55 m. w. N.).

  • VK Südbayern, 03.01.2019 - Z3-3-3194-1-30-08/18
    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern, vom 3. Januar 2019, Az. Z3-3-3194-1-30-08/18 in Ziffer 2. aufgehoben.

    Der angefochtene Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 3. Januar 2019, Az. Z3-3-3194-1-30-08/18 wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen und Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 3. Januar 2019, Az. Z3-3-3194-1-30-08/18 wird zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Die in der Leistungsbeschreibung getroffenen Festlegungen zum Auftragsgegenstand müssen willkür- und diskriminierungsfrei erfolgen (OLG Düsseldorf Beschluss vom 7. Juni 2017, Verg 53/16, juris Rn. 33; Senatsbeschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, juris Rn. 48).

    Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wettbewerbsoffenen Beschaffung - vergaberechtlichen Grenzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, VII-Verg 53/16 -, juris Rn. 33).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Will der Rechtsmittelgegner mehr erreichen, als die angegriffene Entscheidung zu verteidigen, muss er Anschlussbeschwerde einlegen, die auch im Vergabenachprüfungsverfahren in Anlehnung an § 524 Abs. 2 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO bis zum Ablauf der dem Beschwerdegegner - üblicherweise - für die Erwiderung auf die Beschwerde gesetzten Frist eingelegt und begründet werden kann (BGH, Beschl. v 4. April 2017, X ZB 3/17, juris Rn. 18), allerdings nicht als solche bezeichnet werden muss (Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 524 Rn. 6).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass mit Abgabe eines Angebots als Bieter zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber als Verhandlungspartner ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande kommt, das zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche begründen kann (BGH, Urt. v. 11. November 2014, X ZR 32/14, juris Rn. 8; OLG Celle, Urt. v. 30. Mai 2002, 13 U 266/01, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Der öffentliche Auftraggeber hat die Entscheidung, wem er den Auftrag erteilt, und die hierzu nötigen Wertungen nach einheitlichem Maßstab zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, BGHZ 169, 139 f. Rn. 27; Lampert a. a. O. Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Ein sorgfältig handelndes Unternehmen muss den Vergabeverstoß erkennen können, ohne besonderen Rechtsrat einholen zu müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16, juris Rn. 35).
  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BGH, Urt. v. 4. Dezember 2014, VII ZR 4/13, juris Rn. 33 m. w. N.; Grüneberg in Palandt, BGB, § 242, Rn. 46).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2000, X ZR 150/98, BGHZ 146, 217/220, juris Rn. 19) ist ein Recht verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19
    Dass erst im laufenden Nachprüfungsverfahren zu Tage tretende Verstöße nicht gesondert gerügt werden müssen, sondern unmittelbar im Verfahren geltend gemacht werden können, ist in der Rechtsprechung anerkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, Verg 58/10, juris Rn. 57).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BVerwG, 28.02.2019 - 5 C 1.18

    Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Celle, 30.05.2002 - 13 U 266/01

    Cic: Verletzung des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses bei Aufhebung einer

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Diese muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen sowie auf deren rechtliche Beurteilung beziehen (OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - Verg 2/19).
  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Eine Zurückversetzung des Verfahrens ist dann geboten, wenn die Vorgaben in der Ausschreibung zu der zu erbringenden Leistung und Wertung zu unbestimmt sind (OLG München, Beschluss vom 8. Juli 2019, Verg 2/19, NZBau 2020, 331 Rn. 52 f. [juris Rn. 81 f.]; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2022, 11 Verg 10/21, NZNau 2022, 417 Rn. 147 [juris Rn. 156]) oder wenn sich ein Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Eine Zurückversetzung des Verfahrens ist dann geboten, wenn die Vorgaben in der Ausschreibung zu der zu erbringenden Leistung und Wertung zu unbestimmt sind (OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2019, Verg 2/19, NZBau 2020, 331 Rn. 52 f. [juris Rn. 81 f.]; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 15. März 2022, 11 Verg 10/21, NZNau 2022, 417 Rn. 147 [juris Rn. 156]) oder wenn sich ein Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet.
  • VK Südbayern, 22.03.2021 - 3194.Z3-3_01-20-61

    Untersagung der Zuschlagserteilung in Vergabeverfahren

    Es darf nicht unklar bleiben, ob eine bestimmte Angabe in einem Angebot zum Ausschluss führt oder nur Einfluss auf die Wertung nichtpreislicher Zuschlagskriterien hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - Verg 2/19).
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